*Abrechnung über Pflegekasse ab Pflegegrad 1
*monatlicher Betrag von 125€
*Guthaben spart sich an, wenn nicht genutzt
*Guthaben des aktuellen Jahrs verfällt zum 30.06. des Folgejahrs
*der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegeld
*Abrechnung über Pflegekasse ab Pflegegrad 2
*1.612 € pro Jahr
*jährlich beanspruchbar
*Antrag ist bei der Pflegekasse einzureichen
*stundenweise einsetzbar
*die Verhinderungspflege ist unabhängig vom Pflegegeld
*Abrechnung über Krankenkasse
*kein Pflegegrad nötig
*stundenweise Unterstützung im Haushalt
*nach Verordnung des Hausarztes
*Bewilligung der Krankenkasse muss vorliegen
*Umwandlung eines Teilbetrags des Pflegegelds für Betreuungs- und Entlastungsleistungen
*max. 40% der monatlichen Pflegeleistung
*je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld steht zur Verfügung
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